Anlass und Aufgabe

Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2007 beschlossen, dass die Bundesrepublik Deutschland zum Gedenken an die Friedliche Revolution im Herbst 1989 und an die Wiedergewinnung der staatlichen Einheit ein Denkmal der Freiheit und Einheit Deutschlands in Berlin errichtet. Mit Beschluss vom 4. Dezember 2008 des Deutschen Bundestages wurde die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit dem Land Sachsen und mit der Stadt Leipzig den Beitrag der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt zur Friedlichen Revolution auf angemessene und sichtbare Weise zu würdigen.

Mit den Beschlüssen des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 17. Juni 2009 und des Sächsischen Landtages vom 17. Juni 2010 wurden die politischen Grundlagen dafür geschaffen, dass die Würdigung von Mut und Zivilcourage der Bürger beim Einsatz für Freiheit, Demokratie und Menschenrechte 1989 in Form eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in Leipzig erfolgt.

Das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal soll als nationales Denkmal durch Standort, Gestalt und Aussagekraft über Leipzig hinausweisen. Es wendet sich in seinem politischen und künstlerischen Anspruch an eine breite demokratische Öffentlichkeit und insbesondere an die zukünftigen Generationen. Es soll das Vermächtnis der Friedlichen Revolution, die urdemokratische Tatsache, dass sich das Volk selbst zum Akteur seiner Geschicke erhob und zugleich die Friedfertigkeit zum Handlungsmuster erklärte, in einem öffentlich sichtbaren Zeichen für die Nachwelt bewahren.

Als Standort für das zukünftige Denkmal wurde ein ca. 20.000 qm umfassendes Areal auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz in unmittelbarer Nähe zum Promenadenring, dem Ort der Montagsdemonstrationen, mit Beschluss des Stadtrates vom 18.05.2011 festgelegt.

Der gewählte Standort bietet die Chance, diesem Stadtraum durch ein Kunstwerk von internationaler Bedeutung eine neue Prägung zu geben. Das Kunstwerk und dessen Einbindung in den städtebaulichen Kontext stehen im Vordergrund der Aufgabe. Der das Denkmal umgebende öffentliche Raum des Wettbewerbsgebietes wird, sofern nicht im Wettbewerbsentwurf definiert, im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung der Bürgerschaft phasenweise entwickelt und sich an den Vorgaben des Denkmalentwurfs orientieren. Das Denkmal kann innerhalb der Grenzen des Wettbewerbsgebietes eine flächige Ausdehnung erhalten.